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   OLG Zweibrücken, 28.01.1993 - 5 UF 129/91   

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https://dejure.org/1993,4576
OLG Zweibrücken, 28.01.1993 - 5 UF 129/91 (https://dejure.org/1993,4576)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28.01.1993 - 5 UF 129/91 (https://dejure.org/1993,4576)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28. Januar 1993 - 5 UF 129/91 (https://dejure.org/1993,4576)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1579 Nr. 7
    Abänderungsklage zur Änderung eines gerichtlichen Vergleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Leistungen; Treu und Glauben; Abänderungsklage; Abänderung des Titels; Gewichtige Änderungen; Geschäftsgrundlage; Vereinbarte Leistung; Unzumutbarkeit; Geschiedene Ehefrau; Langjährige Partnerschaft; Wegfall der Geschäftsgrundlage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1660
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 18.10.1990 - 2 UF 480/89

    Ausschluß des Unterhaltsanspruchs bei Zusammenleben des Unterhaltsberechtigten in

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.01.1993 - 5 UF 129/91
    All dies geht über eine bloße Freundschaft und lose Verbindung hinaus, wie sie der Entscheidung des OLG München, FamRZ 1990, 1243 zugrunde gelegen hat (vgl. auch OLG Koblenz, FamRZ 1991, 1314 ; OLG Hamm, FamRZ 1987, 1265 ; 1991, 828, 829).

    Auch getrennte Haushalte sprechen nicht gegen eine feste soziale Verbindung (vgl. BGH, FamRZ 1984, 986, 987; OLG Hamm, FamRZ 1991, 828, 829).

  • BGH, 21.12.1988 - IVb ZR 18/88

    Alte Alimente auch bei neuer Liebe

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.01.1993 - 5 UF 129/91
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, FamRZ 1989, 487, 490 f.), der, der Senat folgt, kann bei Aufnahme eines länger dauernden Verhältnisses zu einem Partner das Erscheinungsbild dieser Verbindung in der Öffentlichkeit dazu führen, dass die Fortdauer der Unterhaltsbelastung unzumutbar wird.
  • BGH, 11.07.1984 - IVb ZR 22/83

    Unbilligkeit des Unterhaltsanspruchs bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.01.1993 - 5 UF 129/91
    Auch getrennte Haushalte sprechen nicht gegen eine feste soziale Verbindung (vgl. BGH, FamRZ 1984, 986, 987; OLG Hamm, FamRZ 1991, 828, 829).
  • BGH, 28.11.1990 - XII ZR 26/90

    Abänderung einer Unterhaltsvereinbarung nach Änderung der Gesetzeslage

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.01.1993 - 5 UF 129/91
    Es ist zu entscheiden, ob in den Verhältnissen, die, die Parteien zur Grundlage ihres Vertrages gemacht hatten, derart gewichtige Änderungen eingetreten sind, dass nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage ein unverändertes Festhalten an den vereinbarten Leistungen gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB ) verstoßen würde und daher dem Schuldner nicht mehr zumutbar wäre (BGH, FamRZ 1991, 542 f. m.w.N.).
  • OLG München, 02.04.1990 - 2 UF 1408/89

    Ausschluss eines Unterhaltsanspruchs wegen Fehlverhaltens; Grobe Unbilligkeit;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.01.1993 - 5 UF 129/91
    All dies geht über eine bloße Freundschaft und lose Verbindung hinaus, wie sie der Entscheidung des OLG München, FamRZ 1990, 1243 zugrunde gelegen hat (vgl. auch OLG Koblenz, FamRZ 1991, 1314 ; OLG Hamm, FamRZ 1987, 1265 ; 1991, 828, 829).
  • OLG Hamm, 10.07.1987 - 5 UF 6/87

    Anspruch auf Abänderung eines Vergleichs über nachehelichen Unterhalt;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.01.1993 - 5 UF 129/91
    All dies geht über eine bloße Freundschaft und lose Verbindung hinaus, wie sie der Entscheidung des OLG München, FamRZ 1990, 1243 zugrunde gelegen hat (vgl. auch OLG Koblenz, FamRZ 1991, 1314 ; OLG Hamm, FamRZ 1987, 1265 ; 1991, 828, 829).
  • OLG Koblenz, 06.06.1991 - 11 UF 1106/90

    Verwirkung des Unterhaltsanspruchs wegen Beziehung zu einem neuen Partner

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.01.1993 - 5 UF 129/91
    All dies geht über eine bloße Freundschaft und lose Verbindung hinaus, wie sie der Entscheidung des OLG München, FamRZ 1990, 1243 zugrunde gelegen hat (vgl. auch OLG Koblenz, FamRZ 1991, 1314 ; OLG Hamm, FamRZ 1987, 1265 ; 1991, 828, 829).
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